Das Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet es, dass das Krankenhaus bei gleichhohem Ressourcenverbrauch für zwei Diagnosen diejenige als Hauptdiagnose kodiert, die zu einer geringer bewerteten DRG führt

L 9 KR 164/14 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2017

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