Zur Kodierung Sphinkterplastik (5-496.3) ist bei Analfistel-Exzision (5-491.12) zusätzlich zu kodieren
L 4 KR 488/17 | Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.07.2018
Eine Sphinkterplastik gehört nicht regelmäßig zur Exzision einer Analfistel; gemäß der Kodierempfehlung 361 (A6) sind in solchen Fällen zwei Codes zulässig, wenn der Eingriff nicht ausreichend abgebildet werden kann. Der im OPS 2016 eingefügte Hinweis zu Code 5-496.3 bestätigt, dass bei einer Exzision einer Analfistel mit Sphinkterplastik die Sphinkterplastik als leitender Eingriff betrachtet werden kann und eine Mehrfachkodierung grundsätzlich angebracht ist, ohne dass das Gebot der monokausalen Kodierung verletzt wird.




