Zu den Krankenhausleistungen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KHEntgG die (Früh)- Rehabilitation, also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS 8-550)

S 22 KR 336/14 | Sozialgericht Halle (Saale), Urteil vom 25.04. rechtskräftig

Die Beteiligten streiten über unter dem Gesichtspunkt des Versorgungsauftrags des Krankenhauses für die streitige geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
Die Beklagte war auch nicht durch einen fehlenden Versorgungsauftrag an der Abrechnung des OPS gehindert. Das Geriatriekonzept des Landes -Anhalt beschränkt den Versorgungsauftrag der Klägerin nicht dadurch, dass bei ihr kein Geriatrisches Zentrum eingerichtet ist.Zu den von der Klägerin zu erbringenden –und abzurechnenden- allgemeinen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KHEntgG die (Früh)- , also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung i.S.d. OPS 8-550. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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