Zu den Krankenhausleistungen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KHEntgG die (Früh)- Rehabilitation, also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS 8-550)
S 22 KR 336/14 | Sozialgericht Halle (Saale), Urteil vom 25.04.2018 rechtskräftig
Die Beteiligten streiten über krankenhausvergütung unter dem Gesichtspunkt des Versorgungsauftrags des Krankenhauses für die streitige geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
Die Beklagte war auch nicht durch einen fehlenden Versorgungsauftrag an der Abrechnung des OPS gehindert. Das Geriatriekonzept des Landes sachsen-Anhalt beschränkt den Versorgungsauftrag der Klägerin nicht dadurch, dass bei ihr kein Geriatrisches Zentrum eingerichtet ist.Zu den von der Klägerin zu erbringenden –und abzurechnenden- allgemeinen krankenhausleistungen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KHEntgG die (Früh)- rehabilitation, also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung i.S.d. OPS 8-550. […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit