Zu den Krankenhausleistungen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KHEntgG die (Früh)- Rehabilitation, also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS 8-550)

S 22 KR 336/14 | Halle (Saale), Urteil vom 25.04.2018 rechtskräftig

Die Beteiligten streiten über unter dem Gesichtspunkt des Versorgungsauftrags des Krankenhauses für die streitige geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
Die Beklagte war auch nicht durch einen fehlenden Versorgungsauftrag an der des gehindert. Das des Landes beschränkt den Versorgungsauftrag der Klägerin nicht dadurch, dass bei ihr kein Geriatrisches Zentrum eingerichtet ist.Zu den von der Klägerin zu erbringenden –und abzurechnenden- allgemeinen Krankenhausleistungen gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 die (Früh)- , also auch eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung i.S.d. OPS 8-550. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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