Leistungserbringungsverbot bei unplausibler Mindestmengenprognose für Lungenkrebsoperationen
L 20 KR 78/25 B ER | Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.07.2025
Die Widerlegung einer Mindestmengenprognose ist rechtmäßig, wenn die prognostizierte Fallzahlsteigerung auf vagen, spekulativen Annahmen beruht und nicht durch konkrete, quantifizierbare Fakten untermauert wird. Maßgeblich für die Prüfung ist die im Prognosejahr geltende Mindestmenge, nicht die niedrigere Vorjahresmenge. Das Nichterreichen der zukünftigen Mindestmenge im Vorjahr begründet erhebliche Zweifel an der Prognose. Eine unterbliebene Anhörung im Verwaltungsverfahren kann nachträglich nachgeholt werden und formelle Fehler heilen; das Krankenhaus kann seinen Vortrag ergänzen.Im Eilverfahren nach § 86b SGG überwiegt bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit des Widerlegungsbescheids das öffentliche Interesse am Patientenschutz das wirtschaftliche Interesse des Krankenhauses an der Fortführung der Leistungen.
Ein Krankenhaus hatte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge von 75 Lungenkrebsoperationen für 2025 prognostiziert, obwohl die Fallzahlen der Vorjahre deutlich darunter lagen (2023: 32 Fälle). Begründet wurde die Prognose u. a. mit der Gründung eines Lungenzentrums, der Neubesetzung einer Sektionsleitung, dem Ausscheiden konkurrierender Kliniken und geplanten Akquisemaßnahmen.
Die Krankenkassen widerlegten diese Prognose und verhängten ein sofortiges Leistungsverbot ab dem 1. Januar 2025. Das Sozialgericht hatte zunächst zugunsten des Krankenhauses entschieden. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hob diese Entscheidung jedoch auf. Die nachträgliche Anhörung des Krankenhauses heilte eventuelle Formfehler, der Klinik wurde die Möglichkeit zur Ergänzung ihres Vortrags eingeräumt. Die Fallzahlen lagen weit unter der Mindestmenge, eine Steigerung um über 80 % war erforderlich. Die vom Krankenhaus vorgebrachten Gründe waren spekulativ und quantitativ nicht belegt. Prognosen zu Kooperationen, personellen Veränderungen, Akquise oder Marktpotential reichten nicht aus, um die Zweifel auszuräumen.






