Gericht bestätigt Mindestmengen für Lungenkrebs-Operationen
Klage der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem gegen Vorgabe von 75 Eingriffen jährlich bleibt erfolglos
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem ist mit ihrer Klage gegen Mindestmengen für Lungenkrebs-Operationen gescheitert. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Vorgabe, wonach Krankenhäuser jährlich mindestens 75 chirurgische Eingriffe bei Lungenkarzinomen durchführen müssen, um entsprechende Operationen anbieten zu dürfen.




