Landgericht Köln untersagt Werbung per medizinischem Kommunikationssystem

Versandhändler aus den Niederlanden darf Ärzte nicht mehr per KIM zur Rezeptübersendung auffordern

Das Landgericht Köln hat einem niederländischen Arzneimittelversender verboten, das medizinische Kommunikationssystem „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) für Werbezwecke zu nutzen. In seinem Urteil vom 13. Juni 2025 bestätigte die 4. Kammer für Handelssachen, dass die Versendung von Werbenachrichten an Arztpraxen über das speziell für medizinische Dokumente entwickelte KIM-System einen rechtswidrigen Eingriff in den Kommunikationsraum des Gesundheitswesens darstellt.

Konkret hatte der ausländische Anbieter medizinische Praxen via KIM-Nachricht dazu aufgefordert, E-Rezept-Token direkt an den Versandhändler zu senden. Damit sollte das Bestellverfahren von Arzneimitteln erleichtert werden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sah darin einen unlauteren Wettbewerb und reichte Klage ein, nachdem eine außergerichtliche Unterlassungsaufforderung erfolglos geblieben war.

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