Compliance im Klinikalltag: Rechtssichere Herausgabe der Patientenakte

DSGVO, BGB und Berufsordnung definieren Rechte, Fristen und Ausnahmen

Die Herausgabe von Patientendokumentationen gewinnt im Krankenhaus- und Praxisalltag zunehmend an Bedeutung. Wie die Landesärztekammer Hessen in einem Fachbeitrag erläutert, stützen sich die Einsichts- und Kopieansprüche von Patientinnen und Patienten insbesondere auf § 630g BGB, § 10 Berufsordnung sowie Art. 15 DSGVO. Die Regelungen betreffen sowohl lebende als auch verstorbene Patientinnen und Patienten und definieren zugleich klare Fristen, Kostenregelungen und Einschränkungsmöglichkeiten.

Die rechtlichen Anforderungen an die Herausgabe von Patientendokumentationen haben in den vergangenen Jahren deutlich an Komplexität gewonnen. Hintergrund ist vor allem die zunehmende Zahl von Anfragen durch Patientinnen und Patienten, die Einsicht oder Kopien ihrer Behandlungsunterlagen verlangen. Maßgeblich sind dabei verschiedene Rechtsquellen, die parallel Anwendung finden und sich gegenseitig ergänzen.

 

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