Krankenhausplanung NRW: Verwaltungsgericht weist Eilanträge weitgehend ab

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 28. März 2025 mehrere Eilanträge von Krankenhausträgern gegen die Feststellungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf zurückgewiesen. Diese Bescheide sind Teil der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022. In drei Fällen wurden die Anträge vollständig abgelehnt, da das Gericht keine Rechtsfehler in der Bedarfsprüfung oder in den Auswahlentscheidungen des Landes sah.

Lediglich in einem Fall (21 L 852/25) entschied das Gericht zugunsten eines Krankenhausträgers. In der Leistungsgruppe 21.3 (Senologie) im Versorgungsgebiet Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und Viersen sah das Gericht Klärungsbedarf hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Klinik und der angewandten Fallzahlen. Zudem steht eine gynäkologische Abteilung in der Region vor der Schließung, wodurch ein neues Planungsverfahren erforderlich sein könnte.

Die betroffenen Krankenhausträger können gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.