Fehlende medizinische Begründung bei AOP-Eingriffen und Rücksichtnahmepflicht der Krankenkassen

L 10 KR 7/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die stationäre Behandlungsnotwendigkeit bei grundsätzlich ambulant erbringbaren Eingriffen nach dem AOP-Katalog kann sich auch aus mitgeteilten Nebendiagnosen oder Begleiterkrankungen ergeben. Einer weiteren medizinischen Begründung bedarf es in diesen Fällen dann nicht […]

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