Entstehung und Einschränkungen des Anspruchs auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V – Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
L 11 KR 547/25 KH NZB | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2026 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Die Kriterien bezüglich dem Entfall eines Anspruches auf Aufwandspauschale sind durch bloße Normanawendung sowie die in diesem Zusammenhang ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG, abschließend und umfassend konkretisiert und bedürfen keiner weiteren Klärung.
Das LSG NRW hat sich im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung mit den Entstehungsvoraussetzungen des Anspruchs auf eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V sowie insbesondere mit den vom BSG aufgestellten Einschränkungen bei treuwidrigem Verhalten des Krankenhauses befasst und einen guten Überblick hierzu gegeben.




