Die zeitliche Komponente der Patientenaufklärung
Vollstationäre Krankenhausbehandlung: Medizinische Gründe sind entscheidend, nicht die Bedenkzeit des Patienten
Die Bedenkzeit eines Patienten (zur Operation) rechtfertige allein keine vollstationäre Behandlung. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können nur medizinische Gründe eine vollstationäre Krankenhausbehandlung begründen. Daher muss immer dokumentiert werden, dass neben der Bedenkzeit des Patienten auch medizinische Gründe vorlagen, die eine vollstationäre Aufnahme erforderlich machten.




