BSG-Urteil beendet Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus weitgehend

B 12 BA 4/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2025 – Kommentar Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte

recht gesundheitswesenMit einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. November 2025 (Az. B 12 BA 4/23 R) verschärft sich die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Honorararzttätigkeiten im Krankenhaus erheblich. Nach Einschätzung eines Fachbeitrags von Rechtsanwalt Volker Ettwig in der Fachzeitschrift KU-Gesundheitsmanagement führt die Entscheidung faktisch zu einem weitgehenden Ende klassischer Honorararztmodelle im stationären Bereich.

Die Entscheidung betrifft Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten, die bislang häufig auf freiberuflicher Basis tätig waren. Im konkreten Fall ging es um einen Nephrologen, der im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft Leistungen in einem Krankenhaus erbrachte. Das BSG wertete die einzelnen Tätigkeiten jedoch als abhängige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

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