Abrechenbarkeit Medikamentenfreisetzender Ballon (DEB) nach OPS 8-83b.b7 und Zusatzentgelt ZE136 zur Wiedereröffnung alter Stents i.R des Wirtschaftlichkeits- & Qualitätsgebot
S 15 KR 3535/23 KH | Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2024
Eine DEB-Implantation, die zur Offenhaltung alter Stents und Vermeidung einer doppelten Stentlage eingesetzt wird, entspräche dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und ist in der Leitlinie der European Society of Cardiology mit Evidenzgrad A indiziert. Die Abrechnung erfolgt in der DRG F56B unter Angabe des OPS 8-83b.b7 und Zusatzentgelt ZE136.0.




