Kodierhilfe 2026: Koronarinterventionen – PCI 12. Auflage

Fokus auf Hybrid-DRGs, PCI-Abrechnung und neue Regelungen im aG-DRG-System

Abbott hat die 12. Auflage seiner „Kodierhilfe Koronarinterventionen – PCI 2026“ veröffentlicht. Die Unterlage aus dem Bereich „Health Economics & Reimbursement“ gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Kodier- und Abrechnungsregelungen in der interventionellen Kardiologie und beleuchtet insbesondere die Veränderungen durch das aG-DRG-System 2026 sowie die Hybrid-DRGs.

Im Mittelpunkt der Veröffentlichung stehen die Auswirkungen der Krankenhausreform und der Ambulantisierung auf die Vergütung kardiologischer Leistungen. Ein zentrales Thema sind die neuen Hybrid-DRGs in der Kardiologie, die insbesondere bei koronaren Katheteruntersuchungen und perkutanen Koronarinterventionen (PCI) an Bedeutung gewinnen. Abbott beschreibt die Gruppierungslogiken sowie die Voraussetzungen für die Abrechnung ambulanter und sektorenübergreifender Leistungen detailliert.

Die Kodierhilfe behandelt unter anderem die Hauptdiagnosen und OPS-Kodierungen für koronare Katheterdiagnostik, perkutane Koronarinterventionen (PTCA), medikamentenfreisetzende Stents sowie Drug Coated Balloons (DCB). Darüber hinaus werden Spezialverfahren wie fraktionelle Flussreserve (FFR), Optische Kohärenztomographie (OCT), CTO-Rekanalisationen, Rotablationen und koronare Lithoplastie dargestellt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Hybrid-DRGs der Basis-DRG F49. Abbott erläutert die Gruppierungslogik und die Kriterien, unter denen interventionelle kardiologische Leistungen künftig in Hybrid-DRGs oder weiterhin in klassische aG-DRGs eingruppiert werden. Für Krankenhäuser gewinnen diese Regelungen vor dem Hintergrund der zunehmenden Verlagerung invasiver Leistungen in sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen an wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Kodierhilfe enthält zudem Hinweise zur PCCL-Systematik, zum Bundesbasisfallwert 2026 sowie zu relevanten Zusatzentgelten. Besonders hervorgehoben wird das Zusatzentgelt ZE2026-107 für bioresorbierbare medikamentefreisetzende Stents. Ebenso werden Sachkostenregelungen und Besonderheiten bei nicht vollständig erbrachten Leistungen thematisiert.