Zahlreiche Regelungen zur Qualitätssicherung in Kliniken befristet ausgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat zahlreiche Regelung zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern vorübergehend ausgesetzt. Für einen befristeten Zeitraum entfallen viele Dokumentationspflichten und konkrete Anforderungen an die Leistung. So können von der Mindestausstattung mit Intensivpflegepersonal bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen, Dokumentations- und Nachweispflichten sind ausgesetzt und Regelungen zur , zum Strukturierten Dialog wie zum wurden geändert. […]

Quelle: -Gesundheitspartner

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