Verordnung von Krankenbeförderung: Richtlinie an gesetzliche Änderungen angepasst

Auch dürfen zukünftig Krankenbeförderungsleistungen verordnen

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat am Donnerstag in zwei Anpassungen der -Richtlinie an gesetzliche Änderungen beschlossen. Zukünftig darf auch von Seiten eines Krankenhauses eine verordnet werden. Zudem wurde vom G-BA die bereits geltende Änderung nachvollzogen, wonach bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen eine verordnete Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen automatisch als genehmigt gilt. […]

: G-BA

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