Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen künftig Teil des Qualitätsmanagements

Mit dem Ziel, Missbrauch und insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in seine Qualitätsmanagement-Richtlinie entsprechend ergänzt. Die Richtlinie legt grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und -ärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser fest. […]

Weiterhin beschloss der G-BA geänderte Vorgaben für die regelmäßige Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement: Alle sind verpflichtet, sich an der für die Darlegung erforderlichen Erhebung zu beteiligen. Die Durchführung der Erhebung in den Vertragsarztpraxen obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen und in den Vertragszahnarztpraxen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Basis einer jeweils repräsentativen Stichprobe. Die Ergebnisse werden dem G-BA alle zwei Jahre, erstmals für das Jahr 2021, bis zum 31. Juli des Folgejahres vorgelegt. Für den ären Bereich gilt zunächst weiterhin, dass die Krankenhäuser den Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagements im jährlichen strukturierten Qualitätsbericht darlegen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Pressemitteilung: G-BA

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