Schlaganfall-Gesellschaft warnt vor Verlust bewährter Stroke Units

DSG fordert einheitliche Kriterien für die Leistungsgruppe Stroke Unit und stärkere Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen

Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) warnt vor möglichen Versorgungslücken durch die Umsetzung der Krankenhausreform. Etablierte Stroke Units könnten ihre Versorgungsaufträge verlieren, wenn die Qualitätsanforderungen der entsprechenden Leistungsgruppe in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden. In einem am 28. Oktober 2026 veröffentlichten Positionspapier fordert die DSG deshalb bundesweit vergleichbare Maßstäbe, die neben formalen Kriterien auch die Erreichbarkeit, den regionalen Versorgungsbedarf und nachgewiesene Qualitätsstandards berücksichtigen.

Anlässlich des Welt-Schlaganfalltags am 29. Oktober appelliert die DSG an die Bundesländer, bewährte Versorgungsstrukturen bei der anstehenden Leistungsgruppenzuweisung zu erhalten. Eine stärkere Konzentration spezialisierter Behandlungen dürfe nicht dazu führen, dass sich die Erreichbarkeit einer zeitkritischen Schlaganfallversorgung verschlechtert.

Unterschiedliche Auslegung der Qualitätsanforderungen

Deutschland verfügt über ein etabliertes Netzwerk regionaler und überregionaler Stroke Units sowie telemedizinisch unterstützter Einrichtungen. Nach Angaben der DSG werden rund 90 Prozent der Schlaganfallpatienten in neurologischen Kliniken mit Stroke Unit behandelt.

Mit der Einführung der neuen Leistungsgruppen befürchten die Schlaganfallexperten, dass bislang funktionierende Versorgungsstrukturen durch unterschiedliche Bewertungen der Qualitätskriterien gefährdet werden könnten. Entscheidend müsse sein, ob ein Standort die Schlaganfallversorgung unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen zuverlässig und in hoher Qualität sicherstellen kann.

DSG-Geschäftsführer Prof. Helge Topka spricht sich daher für bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe aus. Neben personellen und strukturellen Anforderungen sollten insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Stroke Unit, die behandelten Fallzahlen und die nachgewiesene Versorgungsqualität in die Krankenhausplanung einfließen.

Längere Transportwege können Behandlungsergebnisse gefährden

Bei einem akuten Schlaganfall ist die Zeit bis zum Beginn einer geeigneten Behandlung von entscheidender Bedeutung. Verzögerungen können die therapeutischen Möglichkeiten einschränken und das Risiko bleibender neurologischer Schäden erhöhen. Die DSG verweist hierzu auf eine deutsche Langzeitstudie mit Daten aus mehr als 1.000 Krankenhäusern. Demnach war die Versorgung in Einrichtungen mit Stroke Unit mit einer um 5,6 Prozent niedrigeren risikoadjustierten 30-Tage-Sterblichkeit verbunden.

Vor diesem Hintergrund könnten längere Transportwege infolge wegfallender Standorte die Behandlungsergebnisse verschlechtern und zusätzliche Pflegebedürftigkeit begünstigen. Neben den gesundheitlichen Folgen wären damit möglicherweise auch höhere langfristige Kosten für das Gesundheits- und Pflegesystem verbunden.

Regionale Versorgungsstrukturen stärker berücksichtigen

Mit ihrem Positionspapier fordert die DSG eine Krankenhausplanung, die bestehende neurovaskuläre Versorgungsnetzwerke und regionale Besonderheiten stärker einbezieht. Gerade in ländlichen Regionen müsse sorgfältig geprüft werden, welche Folgen eine Zentralisierung für die zeitgerechte Behandlung von Schlaganfallpatienten hätte.

Auch telemedizinisch unterstützte Stroke Units können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie neurologische Expertise an Standorten verfügbar machen, die nicht über sämtliche spezialisierten Strukturen verfügen.

Die Stellungnahme richtet sich insbesondere an die Bundesländer, die derzeit über die Zuweisung der Leistungsgruppen entscheiden. Sie unterstreicht die Bedeutung einer Planung, die medizinische Qualitätsanforderungen mit einer bedarfsgerechten und zeitnah erreichbaren Schlaganfallversorgung verbindet.

Konkrete bundesweit nachgewiesene Schließungen oder bereits eingetretene Verschlechterungen der Versorgung werden in der aktuellen Mitteilung nicht benannt. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Folgen der anstehenden Strukturentscheidungen und die Forderung, bewährte Versorgungsangebote nicht allein aufgrund einzelner formaler Kriterien aufzugeben.