Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023

Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Das könnte Dich auch interessieren …