Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2024

Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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