Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Erstfassung einer Anlage 6 – Datenfelder der Strukturabfrage

Der Beschluss des G-BA vom 22.11. wurde vom nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit dem vorliegenden Beschluss der neuen Anlage 6 werden die gemäß § 10 Absatz 1 der QFR-RL zu erhebenden Daten anhand von Datenfeldern operationalisiert. Diese Datenfelder dienen als Grundlage, um anschließend anhand einer Softwarespezifikation eine digitale Erhebung der Daten zu ermöglichen […]

: G-BA (PDF, 463KB)

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