Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren stehen fest

Krankenhäuser, die zukünftig als ein neurovaskuläres Zentrum oder finanzielle erhalten wollen, müssen dafür des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Werden die bundeseinheitlichen G-BA-Voraussetzungen z. B. zu Art und Anzahl von Fachabteilungen, Mindestfallzahlen und eingehalten, kann das Krankenhaus damit als Kompetenz- und Koordinierungszentrum fungieren und gesondert Geld bekommen. Denn diese Aufgaben der Spitzenmedizin gehen über die hinaus und werden entsprechend nicht über das Fallpauschalen-System abgedeckt. Die Details zu den grundlegenden Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren hat der G-BA heute in seinen ergänzt. Die derzeitigen Zentrums-Regelungen sehen bereits die Anforderungen an fünf Zentrenarten vor, beispielsweise onkologische Zentren und Herzzentren. […]

: G-BA

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