Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren stehen fest
Krankenhäuser, die zukünftig als ein neurovaskuläres Zentrum oder Lungenzentrum finanzielle Zuschläge erhalten wollen, müssen dafür qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Werden die bundeseinheitlichen G-BA-Voraussetzungen z. B. zu Art und Anzahl von Fachabteilungen, mindestfallzahlen und Kooperationen eingehalten, kann das Krankenhaus damit als Kompetenz- und Koordinierungszentrum fungieren und gesondert Geld bekommen. Denn diese Aufgaben der Spitzenmedizin gehen über die patientenversorgung hinaus und werden entsprechend nicht über das fallpauschalen-System abgedeckt. Die Details zu den grundlegenden Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre zentren und Lungenzentren hat der G-BA heute in seinen Zentrums-Regelungen ergänzt. Die derzeitigen Zentrums-Regelungen sehen bereits die Anforderungen an fünf Zentrenarten vor, beispielsweise onkologische Zentren und Herzzentren. […]
Pressemitteilung: G-BA