Zolgensma®: G-BA verbindet Anwendung der Gentherapie mit hohen Qualitätsstandards
Alle Einrichtungen, die das neuartige Gentherapeutikum zolgensma® bei Säuglingen und Kleinkindern mit spinaler Muskelatrophie (SMA) einsetzen wollen, müssen im Interesse der patientensicherheit zukünftig hohe Qualitätsstandards einhalten. So sieht es der heute getroffene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Ziel der vom G-BA definierten Qualitätsstandards ist es, die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung der jungen Patientinnen und Patienten zu schaffen.
Wesentliche Punkte der qualitätssichernden Anforderungen betreffen die infrastruktur und Organisation der medizinischen Einrichtungen. Nachweislich müssen sie zudem über eine pflegerische und fachärztliche Kompetenz in der Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen und speziell der SMA verfügen. Der heute gefasste Beschluss des G-BA tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Einwände erhebt. Bestehende Behandlungseinrichtungen müssen anschließend innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen. […]