Neuer Kriterienkatalog für Hausgeburten

Der neue Kriterienkatalog soll Schwangeren wie freiberuflichen helfen, den richtigen Geburtsort zu finden. Während bei Schwangeren ohne oder mit nur geringen medizinischen Risiken nichts gegen eine außerhalb einer Klinik spricht, sieht es bei Frauen mit bestimmten Vorerkrankungen oder komplizierteren Schwangerschaftsverläufen anders aus. Die individuelle Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist dabei als Prozess zu verstehen, so dass sich die Wahl des Geburtsortes im Laufe der Schwangerschaft ändern kann. Die Kriterien gelten seit dem 1. April 2020 und lösen die 2015 vereinbarten Ausschlusskriterien ab. Sie sind für freiberuflich tätige Hebammen verbindlich, damit sie Hausgeburten mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Schwangeren abrechnen können. […]

: GKV-Spitzenverband

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