Mindestmengenregelungen: G-BA passt OPS-Kodes für Rektumkarzinomchirurgie an

Änderungen betreffen Kodegruppe 5-484

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Mindestmengenregelungen für die chirurgische Behandlung des Rektumkarzinoms angepasst. Die Änderungen betreffen die Kodes der OPS-Gruppe 5-484 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) und gelten ab dem 1. Januar 2025. Unter anderem wurden mehrere Kodes gestrichen, darunter 5-484.07, 5-484.17 und 5-484.37.

Zusätzlich wurde eine Mindestmenge von 20 Eingriffen pro Jahr und Krankenhausstandort für die chirurgische Behandlung des Rektumkarzinoms festgelegt. Ab 2029 wird die Leistungsberechtigung eines Krankenhauses davon abhängen, ob diese Mindestmenge voraussichtlich erfüllt wird. Übergangsweise gilt für 2025 und 2026 keine Mindestmenge, ab 2027 sinkt die Mindestmenge auf 15 pro Jahr. Krankenhausträger müssen im Jahr 2026 eine Prognose zur Erfüllung der Mindestmenge für 2027 abgeben, und es kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

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