IQTIG veröffentlicht QS-Basisspezifikation 2027 Version 02

Hybrid-DRGs werden stärker in der QS abgebildet – neue Vorgaben unter anderem für Sepsis, PCI und Geburtshilfe

Das IQTIG hat die Version 02 der QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer für das Spezifikationsjahr 2027 veröffentlicht. Die verbindlichen Vorgaben für die QS-Dokumentation werden unter anderem an die zunehmende sektorengleiche Vergütung mit Hybrid-DRGs angepasst. Hinzu kommen umfangreiche Änderungen einzelner QS-Module, darunter Sepsis, PCI, Geburtshilfe und Endoprothetik.

Die Basisspezifikation bildet die technische Grundlage für die Erfassung, Prüfung und Übermittlung von QS-Daten nach der DeQS-Richtlinie. Sie richtet sich an Krankenhäuser und andere beteiligte Leistungserbringer sowie insbesondere an deren Softwarehersteller und die am Datenfluss beteiligten Stellen.

Mit Version 02 stellt das IQTIG die in Version 01 noch fehlenden Komponenten bereit. Dazu gehören unter anderem XML-Schemata, Precheck, Datenprüfprogramm und technische Dokumentationen. Die bereits mit V01 veröffentlichten Datenbanken für QS-Dokumentation und QS-Filter bleiben unverändert.

QS-Dokumentation wird auf weitere Hybrid-DRGs vorbereitet

Eine für Krankenhäuser besonders relevante Änderung betrifft die zunehmende Auflösung der bisherigen Trennung zwischen stationärer und sektorengleicher Leistungserbringung. In bislang rein stationären QS-Verfahren wird das Datenfeld „Aufnahmegrund“ ergänzt. Gleichzeitig werden Ausfüllhinweise so angepasst, dass sie nicht mehr ausschließlich auf stationäre Leistungen Bezug nehmen.

Besonders sichtbar wird die Anpassung bei den Modulen PCI und PPCI. Status und Art der Leistungserbringung werden so erweitert, dass Hybrid-DRG-Fälle abgebildet werden können. Zusätzlich werden die Exportmodule PCI_KVD und PPCI_KVD eingeführt, um sektorengleich abgerechnete vertragsärztliche Fälle zu differenzieren, die nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Auch Bezeichnungen wie „stationär“ werden in einzelnen Modulen ausdrücklich um „inkl. Hybrid-DRG“ ergänzt.

Sepsis-QS erhält zusätzliche Screening-Instrumente

Umfangreiche Anpassungen gibt es im 2026 gestarteten QS-Verfahren Sepsis. Im Modul SEP wird unter anderem die Aufnahmeuhrzeit im Krankenhaus neu aufgenommen. Sie dient der genaueren zeitlichen Berechnung bestimmter QS-Angaben.

Zusätzlich werden MEWS und NEWS als Screening-Instrumente in die Dokumentation aufgenommen und damit neben qSOFA und NEWS2 differenzierter erfasst. Die Zahl der dokumentierbaren Entlassungsdiagnosen steigt von 15 auf 50. Außerdem wird die Frage, ob aufgrund der Sepsisdiagnose eine antibiotische und/oder antimykotische Behandlung im Krankenhaus erfolgte, zu einem unbedingten Muss-Feld. Zeitabstände bei mikrobiologischen Ergebnissen sollen künftig teilweise minutengenau statt tageweise berechnet werden.

Umfangreiche Änderungen bei Geburtshilfe und Endoprothetik

Auch mehrere etablierte QS-Verfahren werden überarbeitet. Im Modul Geburtshilfe 16/1 entfällt eine größere Zahl bislang erhobener Felder. Dazu gehören unter anderem Angaben zu CTG, Fetalblutanalyse, postpartalen Komplikationen, APGAR-Werten zu bestimmten Zeitpunkten sowie weitere geburtshilfliche und neonatale Angaben.

Bei Hüft- und Knieendoprothetik werden Dokumentationsfelder für intra- und postoperative Komplikationen neu strukturiert, teilweise umbenannt oder gestrichen. Zudem werden Plausibilitätsprüfungen und ICD-Listen angepasst.

Neu aufgenommen wird außerdem das Modul PHYST für die Patientenbefragung Hysterektomie im Verfahren Gynäkologische Operationen. Für Hessen kommt mit SA_GERI_HE ein nicht bundesweit verpflichtendes Modul zur Schlaganfall-Geriatrischen Frührehabilitation hinzu.

Weitere Aktualisierung bereits für Oktober vorgesehen

Die Version 02 ist noch nicht der letzte Spezifikationsstand für 2027. Bis zum 30. September 2026 können Fehler zurückgemeldet werden. Für den 15. Oktober 2026 ist Version 03 mit Fehlerkorrekturen vorgesehen. Im November soll mit Version 04 insbesondere die Aktualisierung der ICD- und OPS-Kodes sowie gegebenenfalls der GOP folgen.

Für Krankenhäuser und ihre Softwareanbieter bedeutet dies, dass die technische Umsetzung der QS-Dokumentation 2027 trotz Veröffentlichung der vollständigen Basisspezifikation weiterhin auf nachfolgende Releases geprüft werden muss.