Innovationsfonds: Rekordzahl an Anträgen zur Versorgungsforschung eingegangen
268 Projektanträge beim G-BA – Hecken warnt vor dauerhaften Kürzungen
Berlin, 24. Oktober 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verzeichnet ein anhaltend großes Interesse an den Fördermitteln des Innovationsfonds. Insgesamt 268 Projektanträge im Bereich Versorgungsforschung gingen bis zum Ablauf der Antragsfrist ein – so viele wie nie zuvor seit Bestehen des Fonds. Hinzu kommen 26 Anträge zur Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien.
„Mit Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung werden bisher Fragen der Versorgungsforschung vorangebracht und die Arbeit an medizinischen Leitlinien unterstützt“, betonte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses. Der Fonds habe sich „zu einem wichtigen Motor entwickelt, um Neues zu erproben und auf Basis von Forschungsergebnissen evidenzbasierte Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung zu treffen“.
Hecken bezeichnete die im sogenannten „kleinen Sparpaket“ vorgesehenen befristeten Einsparungen beim Innovationsfonds als „schmerzlich, aber für den Zeitraum von zwölf Monaten tragbar“. Bereits bewilligte Projekte seien ausfinanziert, und durch nicht ausgeschöpfte Mittel früherer Runden könnten auch 2026 neue Projekte gefördert werden. Eine dauerhafte Kürzung der Mittel dürfe es jedoch nicht geben, „wenn der Innovations-Motor weiter laufen soll“, so Hecken.
Schwerpunkt Versorgungsforschung
Von den eingegangenen Anträgen entfallen 156 auf die themenoffene und 112 auf die themenspezifische Förderbekanntmachung. Letztere decken unter anderem folgende Themenfelder ab:
- Primärprävention nichtübertragbarer Krankheiten (20 Anträge)
- Transplantationsmedizinische Versorgung und Organspendererkennung (11 Anträge)
- Aufbau eines Never-Event-Registers als Fehlermeldesystem (8 Anträge)
- Post-/Long-COVID und ME/CFS (19 Anträge)
- Versorgung Pflegebedürftiger in der Regionalperspektive (27 Anträge)
- Augenheilkunde und Versorgung bei Augenerkrankungen (17 Anträge)
- Blankoverordnung und Heilmittelversorgung (10 Anträge)
Die Begutachtung erfolgt durch den Expertenpool des Innovationsausschusses, dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis angehören.
Förderung medizinischer Leitlinien
Im Bereich der medizinischen Leitlinien wurden 26 Anträge eingereicht. Die Förderschwerpunkte legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest. Thematisch verteilen sich die Anträge wie folgt:
- Übergeordnete Leitlinien und Zusammenführung bestehender Empfehlungen (7 Anträge)
- Leitlinien zur Disseminierung und Implementierung unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen (15 Anträge)
- Leitlinien zur Erstversorgung durch nichtärztliches Fachpersonal und zur Patientensteuerung in der Notfallmedizin (4 Anträge)
Auch hier erfolgt die Bewertung in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 getroffen. Neue Förderbekanntmachungen sind im Sommer 2026 geplant.




