Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung
Stellungnahme vom Deutschen Ethikrat
Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Jede Anwendung von Zwang in solchen professionellen Sorgebeziehungen stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig […]
Mit dieser Stellungnahme verfolgt der Deutsche Ethikrat drei Ziele. Erstens will er die Öffentlichkeit für das schwierige Problemfeld der professionellen Hilfe durch Zwang im Spannungsfeld zwischen Wohl und Selbstbestimmung sensibilisieren, zweitens Politik, Gesetzgeber und Praxis auf Regelungsund Umsetzungsdefizite hinweisen und mit Empfehlungen zu ihrer Behebung beitragen sowie drittens die Gesundheits- und Sozialberufe bei der Neuorientierung ihres Selbstverständnisses und ihrer Praxis als professionell Sorgende unterstützen. In professionellen Sorgebeziehungen sollte nach Auffassung des Deutschen Ethikrates Zwang als Mittel zur Hilfe wo immer möglich vermieden werden.
Pressemitteilung: Ethikrat (PDF, 1.47MB)
Siehe auch:
- Fixierung auf der Intensivstation wegen Eigengefährdung erlaubt
- Nach tödlichen Brand in Helios Klinikum Pforzheim Notaufnahme ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen neun Mitarbeiter
- Fixierter Patient stirbt bei Brand in Notaufnahme des Helios Klinikums Pforzheim
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu einer rechtswidrigen Fixierung
- Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten
- Hessen: Klinik gesteht Fehler bei Fixierung ein
- Patient soll in den Lahn-Dill-Kliniken stundenlang ohne Richterbeschluss fixiert worden sein
- Klinikum Höchst reagiert auf Kritik an Patienten-Fixierungen
- Medizinrecht: Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zu Anforderungen des BVerfG an Fixierungsanordnungen vor
- Baden-Württemberg: Kabinett bringt Änderung des PsychKHG auf den Weg