G-BA beschließt Mindestmengen für Darmkrebsoperationen
Neue Vorgaben zur Konzentration der Behandlung ab 2025 mit Übergangsregelungen bis 2029
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mindestmengen für die chirurgische Behandlung von Darmkrebs festgelegt, um die Behandlungsqualität und Heilungschancen zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Mindestanforderungen:
- Kolonkarzinomchirurgie (Dickdarmkrebs): 30 stationäre Fälle pro Jahr und Standort.
- Rektumkarzinomchirurgie (Enddarmkrebs): 20 stationäre Fälle pro Jahr und Standort.
Die Neuregelung wird schrittweise eingeführt. Übergangsweise gelten niedrigere Mindestmengen (z. B. 20 Fälle für Kolonkarzinome und 15 Fälle für Rektumkarzinome im Jahr 2027). Erst ab 2029 ist die vollständige Einhaltung der Mindestmengen verpflichtend.
Die Konzentration der Darmkrebsbehandlungen führt zu einer Reduktion der Klinikstandorte:
- Kolonkarzinomchirurgie: Von 1.041 (2022) auf voraussichtlich 518 Standorte.
- Rektumkarzinomchirurgie: Von 945 (2022) auf etwa 358 Standorte.