Entbindung von regelmäßiger Überwachung für ambulant operierende Praxen
Neue Handlungsempfehlung in NRW ermöglicht Ausnahmen für Operationen mit geringem Infektionsrisiko
Ambulant operierende Praxen, die eine Genehmigung für ambulantes Operieren besitzen, waren bisher verpflichtet, sich vor Aufnahme des Betriebs beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Nach dieser Anmeldung unterlagen sie automatisch einer regelmäßigen infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Mit einer neuen Handlungsempfehlung können sich nun Praxen, die ausschließlich Operationen mit sehr geringem oder geringem Infektionsrisiko durchführen, von dieser regelmäßigen Überwachung entbinden lassen. Diese Regelung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Praxen zu reduzieren, die keine signifikanten Infektionsrisiken eingehen, und ermöglicht eine fokussierte Überwachung entsprechend dem tatsächlichen Risiko.