Empfehlung zur quartalsweisen Datenlieferung

Trotz Aussetzung der Quartalslieferfristen für die G-BA-Verfahren für 2021 wird eine unterjährige Datenlieferung empfohlen, da für das Erfassungsjahr 2021 eine Dokumentationsverpflichtung mit Lieferfrist bis zum 28.02.2022 besteht.

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