BVerfG entscheidet über Verfassungsbeschwerde zur Triage-Regel im Infektionsschutzgesetz

Intensivmediziner sehen Konflikt mit Berufsethos – Marburger Bund unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Ex-Post-Triage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 4. November 2025 seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlichen. Eingereicht wurde die Beschwerde im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern, unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).

Im Zentrum der Beschwerde steht die im IfSG enthaltene Regelung für den Fall von Versorgungsengpässen bei schwer kranken Patientinnen und Patienten, etwa während einer Pandemie. Die sogenannte Triage-Regel verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, eine Priorisierung von Behandlungen vorzunehmen, wenn nicht genügend Intensivbetten oder Beatmungsgeräte vorhanden sind.

Die Beschwerdeführer kritisieren, dass ihnen durch diese gesetzliche Vorgabe Grenzentscheidungen über Leben und Tod aufgezwungen würden, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprechen und sie in Gewissenskonflikte brächten. Besonders umstritten ist das im Gesetz verankerte Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage. Diese untersagt es Ärzten, eine einmal begonnene Behandlung abzubrechen, selbst wenn später ein Patient eingeliefert wird, der bessere Überlebenschancen hätte.