Bundesverband Geriatrie: Anpassung des Geriatriekonzepts an die Krankenhausreform und Vorbereitung des Deutschen Geriatrie Registers

Zukunft der Altersmedizin im Kontext der Krankenhausreform und neue Möglichkeiten durch das Geriatrie Register

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Geriatrie, die in Weimar stattfand, hat das überarbeitete Bundesweite Geriatriekonzept vorgestellt, das nun an die Anforderungen der Krankenhausreform angepasst wurde. Der Verband begrüßte die grundlegenden Impulse der Reform, die das Ziel verfolgen, das Gesundheitswesen zukunftsfähig zu gestalten. Dr. Mark Lönnies, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, unterstrich, dass die Altersmedizin aufgrund des demografischen Wandels eine unverzichtbare Rolle für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung spielt. Das aktualisierte Geriatriekonzept bietet konkrete Lösungen für eine strukturierte Versorgung älterer Menschen und zeigt auf, wie die finanzielle Stabilität der Geriatrie im Rahmen der Reform gesichert werden kann.

Weiterentwicklung des Geriatriekonzepts im Einklang mit der Krankenhausreform

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stellt einen Reformschritt dar, in dem zentrale Forderungen des Bundesverbandes Geriatrie bereits berücksichtigt wurden. Diese beinhalten unter anderem die Verknüpfung von Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen sowie die Festlegung relevanter Basisleistungen. Zudem wird mit dem KHVVG der Ausbau der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung vorangetrieben, wobei Länder nun auch Einrichtungen bestimmen können, die neben stationären Leistungen auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Angebote umfassen.

Der Bundesverband hat bereits vor drei Jahren das Konzept der Ambulanten Geriatrischen Zentren (AGZ) entwickelt, um die Versorgungsstruktur für ältere Patienten weiter zu verbessern. Jetzt liegt der Fokus darauf, bestehende geriatrische Versorgungsstrukturen organisatorisch und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist hierbei die Ergänzung des KHVVG, da das Gesetz die Altersmedizin in einigen Bereichen benachteiligt. Der Ergänzungsbedarf betrifft insbesondere:

  • Die Einführung einer weiteren Leistungsgruppe „Allgemeine Geriatrie“.
  • Die Integration geriatrischer Kliniken als Teil der erweiterten Grund- und Regelversorgung.
  • Die verstärkte Etablierung der Geriatrie auf allen Krankenhaus-Versorgungsleveln.
  • Die Ausweitung des Leistungsspektrums geriatrischer Fachkrankenhäuser auf Frührehabilitation und akutgeriatrische Komplexitätsmedizin.
  • Die Beseitigung der systembedingten wirtschaftlichen Benachteiligung der Geriatrie im Bereich der Vorhaltefinanzierung.
Vorbereitung auf das Deutsche Geriatrie Register

Ein weiterer zukunftsweisender Schritt ist die Vorbereitung des Deutschen Geriatrie Registers, das 2026 starten soll. Die Fachprojektgruppe des Verbandes arbeitet intensiv an der Umsetzung dieses Projektes. Die grundlegende Datensatzbeschreibung wurde bereits verabschiedet, und die technische Umsetzung wird in den kommenden Monaten vorangetrieben. Ziel des Registers ist es, die geriatrische Versorgung fundiert und strukturiert abzubilden. Mit den gewonnenen Daten sollen zukünftig gesundheitspolitische und sozio-ökonomische Entscheidungen evidenzbasiert unterstützt werden. Angesichts des demografischen Wandels und der zunehmenden Zahl älterer Patienten in Krankenhäusern wird das Register zu einem wichtigen Instrument für eine bessere Steuerung und Planung der Versorgung älterer Menschen im deutschen Gesundheitssystem.

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