Brandenburg: Krankenhausentwicklungsgesetz wird novelliert
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages können die neuen planungsrelevanten qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgesetzt werden
„Es ist gut, wenn Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich wie die krankenhausversorgung auf Bundesebene ausgesprochen werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten zulassen. Die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben dürfen nur eine Entscheidungsgrundlage neben anderen für die jeweilige krankenhausplanung darstellen. Wichtig ist: Die Entscheidungshoheit muss weiter bei den Ländern liegen, denn dann fallen Entscheidungen nicht vom grünen Tisch aus“, so die Ministerin. […]
Eine wichtige Voraussetzung dafür sei jetzt die Novellierung des Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Damit sorgen wir dafür, dass wir die qualität der stationären Versorgung auch weiterhin für die Zukunft sichern, gleichzeitig aber Krankenhäuser vor dem automatischen Aus schützen, falls sie einzelne qualitätskriterien des G-BA nicht erfüllen sollten. Hier brauchen wir Handlungsspielraum“, sagte Gesundheitsministerin Karawanskij. […]
Pressemitteilung: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (PDF, 153KB)