Tatsache ist, dass die unterschiedlichen Operationstechniken je nach medizinischer Notwendigkeit eingesetzt werden und die Kliniken, die behandeln, die Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.

Offensichtlich geht es der Krankenkasse um die Durchsetzung von Mindestmenge in diesem Operationsbereich. Dieser Diskussion stellen sich die Krankenhäuser. Auffällig ist jedoch, dass der Spitzenverband der noch vor wenigen Jahren Mindestmengen für diese Versorgung im G-BA ablehnte. Mindestmengen für Bauchaneurysmen wurden nicht weiter verfolgt, da gerade der Notfall bei dieser Diagnose es notwendig macht, dass breitflächige Notfallinterventionsmöglichkeiten gegeben sind. Bei einem akut auftretenden Aneurysma ist eine lange Verlegezeit in ein Zentrum lebensgefährlich und kontraindiziert. Stattdessen ist die in allen Kliniken, die diese Operation durchführen, über die gemeinsam mit der DKG vereinbarte Qualitätssicherungsrichtlinie auf höchstem Niveau verankert. „Der Eindruck, dass jede Klinik diese Eingriffe durchführt, ist völlig falsch und entweder damit begründet, dass man die Qualitätssicherungsrichtlinie nicht kennt oder absichtlich verschweigt“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Die DKG stellt sich weiterhin konstruktiv der Diskussion um Mindestmengen, wenn diese dazu beitragen können, Qualität zu verbessern. Überzeugend wäre zudem, wenn die Krankenkassen die zur Bildung von medizinischen Versorgungszentren nicht weiter blockierten, damit sich mehr Zentren bilden können. […]