Aktualisierung der S2k-Leitlinie: Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen
Die vorliegende, eingehend überarbeitete Leitlinie dient der interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Versicherungs- oder sonstige Entschädigungsleistungen, die psychische oder psychosomatische Erkrankungen mit hierdurch bedingten Funktionsstörungen geltend machen.
Sie betrifft damit definitionsgemäß nicht Patienten im Sinne der Heilbehandlung.Download: AWMF (PDF, 1.99MB)




