Aktualisierung der S2k-Leitlinie: Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen

Die vorliegende, eingehend überarbeitete Leitlinie dient der interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Versicherungs- oder sonstige Entschädigungsleistungen, die psychische oder psychosomatische Erkrankungen mit hierdurch bedingten Funktionsstörungen geltend machen. Sie betrifft damit definitionsgemäß nicht Patienten im Sinne der Heilbehandlung.

Download: AWMF (PDF, 1.99MB)

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