Tarifraten-Pflegepersonalkostennachweis-Vereinbarung (TPP-V) – finale Version
Vereinbarung nach § 9 Abs.1 Nr. 7 KHEntgG und § 3 Abs. 4 BPflV i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 5 BPflV zur Ausgestaltung des Nachweises über die zweckentsprechende Mittelverwendung
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde derGKV-Spitzenverband,der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) beauftragt, die Ausgestaltung des Nachweises über die zweckentsprechende Mittelverwendung zu vereinbaren. Demnach sollen nach § 9 Abs.1 Nr. 7 KHEntgG die zusätzlichen Mittel für Tariferhöhungen von Pflegepersonal zweckentsprechend für dessen Finanzierung verwendet werden. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag nach. […]
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