DBfK kritisiert süV-Vereinbarung: Pflegefachliche Leitung nicht vorgesehen
Berufsverband sieht ungenutztes Potenzial für sektorenübergreifende Versorgung
Die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutsche Krankenhausgesellschaft zum Leistungskatalog für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) stößt auf Kritik des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Wie der Verband mitteilte, bleibe die Vereinbarung aus pflegerischer Sicht deutlich hinter den Möglichkeiten einer modernen Versorgungsstruktur zurück.
Zwar bewertet der DBfK die Einigung grundsätzlich als wichtigen Schritt im Rahmen der Krankenhausreform. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass die definierten Mindestanforderungen stark an ärztlichen und internistisch-geriatrischen Strukturen orientiert seien. Eine pflegefachliche Leitung der Einrichtungen sei hingegen nicht vorgesehen.
Nach Einschätzung des DBfK könnten sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eine zentrale Rolle bei der Schließung von Versorgungslücken übernehmen. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung böten süV das Potenzial, die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen oder komplexem Pflegebedarf zu verbessern.
DBfK-Präsidentin Vera Lux erklärte, es sei problematisch, dass die Vereinbarung die Leitung durch qualifizierte Pflegefachpersonen faktisch ausschließe. Damit werde die Chance verpasst, sektorenübergreifende Strukturen stärker an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen auszurichten.
Der Verband fordert daher, die Weiterentwicklung der süV eng mit einer Stärkung erweiterter pflegerischer Kompetenzen zu verbinden. In diesem Zusammenhang verweist der DBfK auf die Notwendigkeit eines sogenannten APN-Gesetzes, das den Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) strukturell verankern soll. Diese könnten insbesondere in der Koordination komplexer Versorgungsverläufe sowie an sektorübergreifenden Schnittstellen eine wichtige Rolle übernehmen.
Für das Krankenhausmanagement und die Versorgungsplanung hat die Kritik unmittelbare Relevanz. Die Ausgestaltung der süV wird maßgeblich beeinflussen, wie künftig Versorgungsaufgaben zwischen stationären Einrichtungen, ambulanten Angeboten und neuen hybriden Strukturen verteilt werden. Eine stärker interprofessionell ausgerichtete Organisation könnte dabei helfen, Personalengpässe zu adressieren und Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten.
Vereinbarung legt Grundlagen für neue Versorgungsform im Rahmen der Krankenhausreform – Fokus auf wohnortnahe internistische und geriatrische Behandlung
Gleichzeitig verweist der DBfK auf internationale Erfahrungen, wonach erweiterte pflegerische Kompetenzen bereits etabliert sind und positive Effekte auf Versorgungsqualität und Arbeitszufriedenheit zeigen. Ohne entsprechende strukturelle Anpassungen bestehe die Gefahr, dass Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfällt.
Die aktuelle Vereinbarung markiert damit zwar einen weiteren Schritt in der Umsetzung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle. Aus Sicht der Pflege bleibt jedoch zentraler Reformbedarf bestehen, insbesondere im Hinblick auf Rollenverteilung, Steuerung und Leitung zukünftiger Versorgungsstrukturen.




