DBfK kritisiert Pflegeneuordnungsgesetz als Sparpolitik
Berufsverband fordert tiefgreifende Strukturreformen statt Leistungseinschränkungen in der Pflege
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat deutliche Kritik am Referentenentwurf für das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geübt. Zwar enthalte der Entwurf wichtige Reformansätze wie Prävention, Pflegebegleitung, Digitalisierung und eine stärkere Pflegeprozessverantwortung. Aus Sicht des Verbandes bleibe das Gesetz jedoch hinter den tatsächlichen Anforderungen einer zukunftsfähigen Pflegeversorgung zurück und setze stattdessen vor allem auf Kostendämpfung und Leistungseinschränkungen.
Nach Einschätzung des DBfK verfolgt der Gesetzentwurf keine durchgängig versorgungsorientierte Logik, sondern sei vorrangig von fiskalischen Zielsetzungen geprägt. Dies könne mittel- bis langfristig zu einer zusätzlichen Belastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie der professionellen Pflege führen.
Ein zentraler Diskussionspunkt ist die geplante Einführung einer Pflegebegleitung. Der DBfK bewertet dieses Instrument grundsätzlich positiv, fordert jedoch eine klare fachliche Verankerung im pflegerischen Verantwortungsbereich. Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung sei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen die Steuerung übernehmen und eine verlässliche Finanzierung gewährleistet wird. Aus Sicht des Verbandes könnten dadurch Versorgungslücken frühzeitig erkannt, Angehörige entlastet und Eskalationen im häuslichen Umfeld vermieden werden.
Darüber hinaus fordert der DBfK die rechtliche Etablierung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN). Diese könnten künftig zentrale Aufgaben in der Versorgung übernehmen und dazu beitragen, Prozesse effizienter sowie stärker patientenorientiert zu gestalten.
Kritisch bewertet der Verband geplante Veränderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Insbesondere werde befürchtet, dass Unterstützungsangebote in den frühen Pflegegraden abgeschwächt und Entlastungsmaßnahmen zeitlich nach hinten verschoben werden. Gerade frühe Interventionen seien jedoch entscheidend, um eine stabile Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen und später aufwendige Krisen zu vermeiden. Auch die vorgesehene Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stößt auf deutliche Vorbehalte. Der DBfK betont, dass eine Weiterentwicklung ausschließlich auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Einbindung der Pflegeberufe und der Betroffenenvertretungen erfolgen dürfe. Eine Neudefinition mit dem Ziel einer Leistungsbegrenzung wird ausdrücklich abgelehnt.
Besonders deutlich fällt die Kritik an den geplanten Anpassungen bei Tariftreue- und Vergütungsregelungen aus. Der DBfK warnt davor, bereits erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Pflegeberufs wieder zu relativieren. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels seien verlässliche Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen zentrale Voraussetzungen für die Sicherung der pflegerischen Versorgung. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen haben die Regelungen des PNOG erhebliche Relevanz. Sie könnten spürbare Auswirkungen auf Personalgewinnung, Versorgungsorganisation sowie die sektorenübergreifende Zusammenarbeit entfalten. Der DBfK fordert daher eine grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit stärkerer Ausrichtung auf professionelle Pflege, klaren Kompetenzzuordnungen und einer nachhaltig gesicherten Refinanzierung.
DBfK-Präsidentin Vera Lux betont zusammenfassend, dass nachhaltige Verbesserungen in der Pflegeversorgung nur gelingen können, wenn die professionelle Pflege gestärkt und Reformen konsequent am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werden.




