Bundesverband Geriatrie warnt vor Zielkonflikten bei Rehabilitationsfinanzierung
Verband sieht Widersprüche zwischen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Rehabilitationsstärkung und Pflegereformen
Der Bundesverband Geriatrie kritisiert die geplanten Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) und warnt vor negativen Folgen für die geriatrische Rehabilitation. Nach Auffassung des Verbandes stehen die vorgesehenen Finanzierungsbegrenzungen im Widerspruch zu den Zielen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) sowie des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Die Umsetzung wichtiger Präventions- und Rehabilitationsziele könne dadurch gefährdet werden.
Anlässlich der Beschlüsse der 99. Gesundheitsministerkonferenz in Hannover zur stärkeren Verankerung von Prävention in der Gesundheitspolitik weist der Bundesverband Geriatrie auf die zentrale Rolle der Rehabilitation hin. Insbesondere die geriatrische Rehabilitation sei ein wesentlicher Baustein, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern und die Selbstständigkeit älterer Menschen zu erhalten.
Nach Einschätzung des Verbandes droht dieser Versorgungsbereich jedoch durch aktuelle Gesetzgebungsvorhaben unter Druck zu geraten. Im Mittelpunkt der Kritik steht das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das nach Ansicht des Verbandes die finanziellen Rahmenbedingungen für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen erheblich verschlechtert.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, Vergütungssteigerungen künftig an die Veränderungsrate der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu koppeln. Zudem soll diese Obergrenze in den kommenden drei Jahren zusätzlich um jeweils einen Prozentpunkt abgesenkt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, Tarifsteigerungen nicht mehr automatisch über höhere Vergütungssätze zu refinanzieren.
Der Bundesverband Geriatrie verweist darauf, dass mit dem bereits beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz die Qualitäts-, Struktur- und Personalanforderungen für Reha-Einrichtungen deutlich ausgeweitet wurden. Diese Vorgaben seien mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn die Refinanzierung künftig begrenzt werde, entstehe ein strukturelles Finanzierungsdefizit.
Aus Sicht des Verbandes entsteht dadurch ein Widerspruch innerhalb der Gesundheitspolitik. Während das GKV-IPReG die Qualität der Rehabilitation stärken und eine bessere Finanzierung ermöglichen sollte, würden die nun geplanten Regelungen diese Zielsetzung teilweise wieder zurücknehmen.
Kritisch bewertet der Verband zudem die Wechselwirkungen mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz. Dieses verfolgt das Ziel, Pflege stärker präventions- und rehabilitationsorientiert auszurichten und Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden. Gerade die geriatrische Rehabilitation gilt dabei als wichtiger Baustein, um die Selbstständigkeit älterer Menschen zu erhalten und Pflegebedarfe zu reduzieren.
Der Verband verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen positive Auswirkungen auf die funktionelle Selbstständigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aktivitäten haben. Gleichzeitig könnten langfristig Kosten in der Pflegeversicherung eingespart werden, wenn Pflegebedürftigkeit vermieden oder vermindert werde.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband Geriatrie eine bessere Abstimmung der aktuellen Reformvorhaben. Die Ziele von GKV-IPReG, Pflegeneuordnungsgesetz und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müssten miteinander in Einklang gebracht werden, damit sich die Maßnahmen nicht gegenseitig widersprechen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass wichtige präventive und rehabilitative Strukturen geschwächt werden, obwohl sie angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung gewinnen.




