Pflegekompetenzgesetz: Forderung nach Berücksichtigung von Krankenhauspflege und Personalbedarf
DEKV betont Notwendigkeit, Kompetenzen und Personalbemessung an die Pflegepraxis im Krankenhaus anzupassen
Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachkräften die eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben ermöglichen, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), begrüßt die Erweiterung der Kompetenzen, insbesondere für Fachkräfte mit entsprechender Weiterbildung oder akademischer Qualifikation. Allerdings weist er darauf hin, dass diese Erweiterung nicht ausschließlich auf die Langzeitpflege fokussiert sein sollte, sondern auch die Versorgung akut erkrankter Patientinnen und Patienten im Krankenhaus berücksichtigen muss.
Katja Rosenthal-Schleicher, Vorstandsmitglied des DEKV und stellvertretende Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bielefeld, bringt die Forderungen des DEKV in die Verbändeanhörung ein. Der Verband kritisiert, dass keine Vertreter der Krankenhauspflege in die Entwicklung des Katalogs der erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten einbezogen wurden. Um die Besonderheiten der Pflege im Krankenhaus zu berücksichtigen, fordert der DEKV ein Stellungnahmerecht für Organisationen der Pflegeberufe und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Darüber hinaus betont der DEKV die Notwendigkeit, die Personalbemessung im Krankenhaus anzupassen. Obwohl das Pflegekompetenzgesetz das Aufgabenspektrum der Pflege erweitert, spiegelt die derzeitige Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) diese neuen Tätigkeiten noch nicht wider. Der DEKV fordert daher eine gesetzliche Anpassung der Pflegebedarfsbemessung, um den neuen Anforderungen und dem Qualifikationsmix im Team gerecht zu werden.






