Krankenhausreform: ver.di fordert Nachbesserungen und Erhalt der Pflegepersonaluntergrenzen

Gewerkschaft warnt vor Qualitätsverlusten ohne ausreichend Pflegepersonal

Anlässlich der bevorstehenden Kabinettsentscheidung über das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform am 10. September 2025 fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen. Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied von ver.di, betonte: „Eine erfolgreiche Reform gibt es nur mit den Beschäftigten, nicht gegen sie. Nur mit ausreichend Personal ist eine gute und sichere Versorgung möglich.“ Die frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen sei entscheidend, warnte Bühler.

Besonders kritisch sieht ver.di die geplante Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen. Bühler erklärte: „Für Patientinnen und Patienten kann es gefährlich werden, wenn auf den Stationen nicht genug qualifizierte Pflegepersonen sind, die nach einer erfolgreichen OP kontinuierlich die Überwachung sicherstellen können.“ Pflegepersonaluntergrenzen seien das absolute Minimum, und wer diese unterschreite, könne keine ausreichende Qualität liefern.

Darüber hinaus kritisiert ver.di die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser. Bühler: „Eine Vorhaltefinanzierung, die dem Namen gerecht wird, darf nicht von einer Fallzahl abhängig sein. Für ein funktionierendes Krankenhaus braucht es alle Beschäftigtengruppen. Alle leisten einen wichtigen Beitrag, deshalb müssen die Personalkosten, wie die Pflege am Bett, vollständig übernommen werden.“ Eine bloße Fristverschiebung reiche nicht aus, um die strukturellen Defizite zu beheben.