Erprobungsphase für ärztliche Personalbemessung gestartet
ÄPS-BÄK soll realistischen Personalbedarf in Kliniken sichtbar machen – Ärztekammern fordern verpflichtende Einführung
Das von der Bundesärztekammer (BÄK) entwickelte Instrument zur ärztlichen Personalbemessung (ÄPS-BÄK) befindet sich seit dem 1. April 2025 in der gesetzlich vorgesehenen Erprobungsphase. Über einen Zeitraum von sechs Monaten wird das System in ausgewählten Kliniken getestet, um Rückmeldungen zur Praxistauglichkeit zu erhalten. Die Durchführung erfolgt durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG.
Das ÄPS-BÄK berücksichtigt erstmals strukturiert auch nicht-direkt-patientenbezogene Aufgaben wie Weiterbildung oder organisatorische Tätigkeiten. Damit reagiert es auf eine langjährige Forderung der Ärzteschaft nach einer realitätsnahen und verbindlichen Personalbedarfsplanung im stationären Bereich. Die gesetzliche Grundlage für das Projekt wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Ende 2024 geschaffen.
Die Delegierten des Ärztetages fordern eine verbindliche Einführung des Instruments nach Abschluss der Testphase. Neben Transparenz und Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte soll es auch eine bessere Verhandlungsbasis mit Klinikleitungen schaffen. Auch bei der geplanten Vorhaltevergütung müsse das neue Instrument berücksichtigt werden. Nur so lasse sich der tatsächliche ärztliche Personalbedarf in die Finanzierungslogik der Krankenhausstrukturreform einbinden.




