DBfK warnt vor Absenkung des Ausbildungsniveaus in der Pflegefachassistenz
Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz gefährdet Versorgungsqualität – Verband fordert Mindeststandards und volle Ausbildungsdauer
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband Nordwest üben scharfe Kritik an dem vorliegenden Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG). Dieser sieht eine massive Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung vor – mit möglichen drastischen Folgen für die Qualität der pflegerischen Versorgung und die Patientensicherheit.
Kritisch sehen die Pflegeexperten insbesondere, dass bei bestimmten beruflichen Vorerfahrungen nur 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung verlangt werden. Aus Sicht des DBfK führt eine solch verkürzte Ausbildung zu einem verantwortungslosen Qualitätsverlust, wie ihn Niedersachsen bereits vormacht. Dort werde die Pflegefachassistenzausbildung faktisch auf praktische Erfahrungen reduziert, ohne die notwendige theoretische Fundierung.
Besonders kritisch sieht der Verband die Einordnung der Pflegefachassistenz in das Qualifikationsniveau 3 (QN3) – also auf ein Level mit regulär ausgebildeten Pflegekräften. Dies sei bei unzureichender theoretischer Ausbildung falsch und irreführend, betont DBfK-Präsidentin Vera Lux. Das sendet aus Sicht des Verbands ein fatales Signal in der Debatte um Personalbemessung und gefährdet nicht nur die Bildungsdurchlässigkeit, sondern auch das Vertrauen in die berufliche Pflege insgesamt.
Der Verband ruft die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkret fordert der DBfK:
- Mindestdauer der Ausbildung von 24 Monaten
- Klare Definition der Kompetenzen von Pflegefachassistenzpersonal
- Keine pauschale Ausbildungsverkürzung auf Basis bloßer Berufserfahrung
- Integration allgemeinbildender Inhalte, um Übergänge zur Pflegefachausbildung zu ermöglichen
„Es darf nicht sein, dass ausgerechnet der niedrigste gemeinsame Nenner zum bundesweiten Standard gemacht wird,“ warnt Vera Lux. „Pflege braucht Qualität, keine Notlösungen.“
Die Stellungnahme des DBfK unterstreicht die Bedeutung eines verbindlichen Rahmens für qualitätsgesicherte Ausbildung – gerade angesichts der zunehmenden pflegerischen Anforderungen in einer alternden Gesellschaft.







