BÄK: Vorhaltevergütung ist die „eigentliche Klippe“ der Krankenhausreform
Ulrich Langenberg warnt vor schwer kalkulierbaren Steuerungswirkungen und fordert Nachbesserungen in der verlängerten Konvergenzphase
Nicht die Leistungsgruppen, sondern die Vorhaltevergütung könnte zum entscheidenden Problem der Krankenhausreform werden. Davor warnt Dr. Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer. Die Auswirkungen des neuen Vergütungssystems auf Fallzahlen und Krankenhausstrukturen seien bislang kaum verlässlich vorhersehbar. Die verlängerte Konvergenzphase müsse deshalb für Nachbesserungen genutzt werden.
Die Vorhaltevergütung ist nach Einschätzung der Bundesärztekammer (BÄK) eine der größten offenen Baustellen der Krankenhausreform. Dr. Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer, bezeichnete sie bei der Hauptversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in Mainz als die „eigentliche Klippe der Reform“.
Während sich die öffentliche Diskussion stark auf die Leistungsgruppen konzentriert, könnten die finanziellen Steuerungswirkungen der Vorhaltevergütung für die zukünftigen Krankenhausstrukturen mindestens ebenso entscheidend sein.
Langenberg verweist dabei auf eine grundlegende Erfahrung aus der Krankenhausplanung: Vergütungsanreize wirkten häufig stärker als planerische Vorgaben. Derzeit könne jedoch niemand verlässlich vorhersagen, wie sich die neue Vorhaltevergütung tatsächlich auf Fallzahlen und Strukturen auswirken werde.
Die Bundesärztekammer habe sich deshalb für eine grundlegende Überarbeitung des Systems eingesetzt, sich mit dieser Forderung politisch bislang jedoch nicht durchsetzen können. Nach Auffassung Langenbergs sollte nun zumindest die verlängerte Konvergenzphase genutzt werden, um das Vergütungssystem nachzubessern.
Leistungsgruppen: Fallzuordnung entscheidet über Steuerungswirkung
Auch bei den Leistungsgruppen sieht die Bundesärztekammer weiterhin offene Fragen. Entscheidend sei nicht allein, welche Qualitätsanforderungen für eine Leistungsgruppe definiert werden, sondern auch, welche Behandlungsfälle dieser Leistungsgruppe konkret zugeordnet werden.
Auf Bundesebene erfolgt diese Zuordnung durch das InEK. Gerade dadurch werde jedoch wesentlich bestimmt, welche Steuerungswirkung die einzelnen Leistungsgruppen im Krankenhausmarkt entfalten. Die Bundesärztekammer arbeitet im Leistungsgruppenausschuss an den Qualitätskriterien mit, hat nach Angaben Langenbergs aber keinen Einfluss auf die konkrete Fallzuordnung. Er fordert deshalb eine stärkere Einbindung des InEK in den entsprechenden Prozess. Für Krankenhäuser müsse transparent und nachvollziehbar sein, welcher Fall welcher Leistungsgruppe zugeordnet werde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Zentralisierung verändert ärztliche Weiterbildung
Eine weitere Herausforderung sieht Langenberg bei der ärztlichen Weiterbildung. Die mit der Krankenhausreform angestrebte Konzentration und Spezialisierung medizinischer Leistungen könne einerseits Vorteile bieten, weil bestimmte Eingriffe häufiger an spezialisierten Standorten durchgeführt und dort entsprechend erlernt werden könnten. Andererseits dürfe dadurch die Kontinuität der Weiterbildung nicht gefährdet werden. Die Bundesärztekammer fordert deshalb, Krankenhäuser mit spezialisierten Leistungsgruppen zur Zusammenarbeit mit stärker grundversorgend ausgerichteten Häusern zu verpflichten.
Entsprechende Weiterbildungsverbünde müssten organisiert und finanziell refinanziert werden. Die inhaltliche Entscheidung darüber, was ärztliche Weiterbildung umfasst und wie sie durchgeführt wird, müsse weiterhin bei den Landesärztekammern liegen.
Zusätzlich seien arbeitsrechtliche Fragen zu klären, beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung zwischen kooperierenden Einrichtungen.
BÄK hält an ärztlicher Personalbemessung fest
Kritisch bewertet Langenberg auch die Entwicklung bei der ärztlichen Personalbemessung. Eine einheitliche Mindestzahl von Fachärzten sage allein wenig darüber aus, ob eine Abteilung tatsächlich ausreichend personell ausgestattet sei. Drei Fachärzte könnten für eine kleine Abteilung ausreichend sein, für eine große Abteilung dagegen keineswegs.
Die Bundesärztekammer hat deshalb ein eigenes Modell zur ärztlichen Personalbemessung entwickelt und will daran auch nach der Streichung entsprechender gesetzlicher Vorgaben festhalten. Langfristig müsse eine angemessene Personalbemessung verbindlich geregelt und zugleich refinanziert werden.
Sparmaßnahmen könnten Krankenhausstrukturen zusätzlich verändern
Langenberg stellt die Krankenhausreform zugleich in einen größeren gesundheitspolitischen Zusammenhang. Neben der eigentlichen Strukturreform wirkten derzeit weitere gesetzliche und finanzielle Veränderungen auf die Krankenhäuser ein.
Als Beispiel nennt er das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Die fehlende vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen, die Streichung von Vorgaben zur Personalbemessung und eine Ausweitung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes könnten Krankenhausstrukturen möglicherweise stärker beeinflussen als einzelne Elemente der Krankenhausreform selbst.
Hinzu kommen weitere Reformvorhaben und Herausforderungen wie Notfallreform, Primärversorgung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie Prävention, Resilienz und Klimaanpassung.
Auch Fachkrankenhäuser, fachärztliche Verfügbarkeiten, Mindestvorhaltezahlen und zusätzliche Patiententransporte zwischen stärker spezialisierten Krankenhausstandorten müssten in der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden.
Für Langenberg ist die Krankenhausreform deshalb kein isoliertes Projekt, sondern ein tiefgreifender Veränderungsprozess des gesamten Versorgungssystems. Qualität und Spezialisierung müssten mit ausreichendem Personal, funktionierender Weiterbildung und einer erreichbaren Versorgung zusammengedacht werden.




