Starnberger Kliniken: 30 Leistungsgruppen zugewiesen
Entscheidungen über Endoprothetik, Wirbelsäule und Bariatrie stehen noch aus – Landrat sieht wirtschaftliche Risiken für Seefeld
Die Starnberger Kliniken haben vom Freistaat Bayern die Zuweisung von rund 30 Leistungsgruppen erhalten. Damit sind wesentliche Teile des bisherigen medizinischen Angebots an den Standorten Starnberg, Seefeld und Herrsching zunächst abgesichert. Die wirtschaftlich besonders wichtigen Entscheidungen über Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffe und Bariatrie stehen jedoch noch aus. Nach Einschätzung von Landrat Stefan Frey könnten insbesondere negative Zuweisungsentscheidungen in der Endoprothetik erhebliche Folgen für die Wirtschaftlichkeit des Klinikstandorts Seefeld haben.
Zu den bereits bestätigten Leistungsgruppen gehören am Standort Starnberg unter anderem Kardiologie, Stroke Unit, Geburtshilfe, Pädiatrie, Gynäkologie, Palliativversorgung, Urologie und allgemeine Chirurgie. Für Seefeld wurde ebenfalls die allgemeine Chirurgie zugewiesen. In Herrsching sind die allgemeine Innere Medizin und Geriatrie anerkannt worden.
Wie Frey gegenüber dem Starnberger Merkur erklärte, erfüllen die bisherigen Zuweisungen die Erwartungen des Klinikverbunds. Die entscheidenden wirtschaftlichen Fragen seien damit allerdings noch nicht beantwortet.
Endoprothetik wird zur wirtschaftlichen Schlüsselfrage
Während die ersten positiven Bescheide insbesondere Leistungsgruppen ohne konkurrierende Versorgungsangebote betreffen, stehen bei planbaren operativen Eingriffen noch krankenhausplanerische Auswahlentscheidungen aus.
Dazu zählen die Endoprothetik, die Versorgung von Wirbelsäulenerkrankungen sowie die bariatrische Chirurgie. Diese Leistungen sind für viele Krankenhäuser wirtschaftlich bedeutsam, weil sie vergleichsweise hohe Erlöse erzielen und planbare Eingriffe eine verlässliche Auslastung von OP-Kapazitäten ermöglichen.
Für die Starnberger Kliniken stellt sich damit die Frage, welche Leistungen künftig innerhalb der regionalen Krankenhausplanung erbracht werden dürfen. Der Landkreis gehört zur Versorgungsregion mit Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Fürstenfeldbruck. In diesen Bereichen wird über die Verteilung der spezialisierten Leistungsangebote entschieden.
Eine positive Bewertung der Qualitätsvoraussetzungen durch den Medizinischen Dienst führt dabei nicht zwangsläufig zu einer Zuweisung. Bei einem regionalen Überangebot kann der Freistaat zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern auswählen.
Klinikstandort Seefeld besonders betroffen
Nach Einschätzung von Landrat Frey könnte eine ausbleibende Endoprothetik-Zuweisung insbesondere für das Klinikum Seefeld problematisch werden. Dort gehört die Orthopädie neben der allgemeinen Chirurgie zu den bisherigen medizinischen Schwerpunkten.
Sollte der Standort künftig lediglich allgemeinchirurgische Leistungen anbieten dürfen, könnte dies die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hauses zusätzlich belasten. Eine Entscheidung über eine Einschränkung oder Aufgabe des Standorts ist damit allerdings nicht verbunden.
Für den Klinikverbund geht es zugleich um die längerfristige Strukturplanung. Frey hält weiterhin an der Perspektive eines Zentralkrankenhauses mit rund 450 Betten fest. Durch die Zusammenführung medizinischer Angebote sollen Synergieeffekte erzielt und die bestehenden Versorgungsstrukturen wirtschaftlich stabilisiert werden.
Die weiteren Leistungsgruppenzuweisungen werden bis Ende 2026 erwartet. Erst danach lässt sich absehen, welche medizinischen Schwerpunkte den einzelnen Standorten dauerhaft verbleiben und welche Auswirkungen sich daraus auf die künftige Krankenhausstruktur ergeben.




