BMG: Einheitliche Personalbemessung im Krankenhaus
Neue Verordnung zur Erhebung des Pflegepersonalbedarfs tritt in Kraft
Ab dem vierten Quartal 2024 sind Krankenhäuser verpflichtet, Daten zum Pflegepersonalbedarf zu erheben und diese quartalsweise zu übermitteln, erstmals bis zum 31. Januar 2025. Diese Regelung ist Teil der am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Pflegepersonalbemessungsverordnung und markiert den ersten Schritt zur Einführung einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0).
Die erhobenen Daten sollen zunächst aufzeigen, ob und wie weit die aktuelle Personalbesetzung der Stationen hinter der idealen Besetzung zurückbleibt. Nach einer umfassenden Datenanalyse sollen verbindliche Erfüllungsgrade festgelegt werden, deren Einhaltung auch sanktioniert werden kann. Die PPR 2.0 wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege entwickelt und vor der Einführung wissenschaftlich erprobt. Ziel ist es, die Pflegebedingungen in Krankenhäusern durch die Festlegung und Durchsetzung von Idealbesetzungen zu verbessern…




