Beschäftigte im medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitswesen sind Spitzenreiter beim Pausenverzicht

Beschäftigte im medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitswesen verzichten besonders häufig auf gesetzlich vorgeschriebene Pausen.

Laut den gesetzlichen Vorgaben dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt jedoch, dass nahezu ein Drittel aller Beschäftigten in der Praxis nicht die vorgeschriebenen Pausenzeiten erhält. Besonders betroffen sind dabei Mitarbeiter im Gesundheitssektor und im öffentlichen Dienst.