BDA und DGAI fordern Klarstellung zur Rolle von Physician Assistants in der Anästhesiologie
Ärztliche Kernaufgaben dürfen nicht delegiert werden – Patientensicherheit und Rechtssicherheit im Fokus
Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) haben eine deutliche Stellungnahme zum Papier der Bundesärztekammer (BÄK) „Physician Assistance (PA) – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere Aussagen, die aus ihrer Sicht zu einer unzulässigen Erweiterung der Kompetenzen von Physician Assistants in der Anästhesiologie führen könnten, und fordern eine zügige Anpassung des Dokuments.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen zwei zentrale Punkte:
- Präoperative Aufklärung:
Nach Auffassung von BDA und DGAI stellt die Aufklärung zur Narkose eine nicht delegierbare ärztliche Kernaufgabe dar. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf Physician Assistants widerspreche der geltenden Rechtsprechung. - Einleitung der Allgemeinanästhesie und Intubation:
Die Einleitung einer Narkose – einschließlich Intubation – sei eine ärztliche Kernleistung, die nicht substituiert werden dürfe. Einzelne Tätigkeiten könnten zwar im Einzelfall unter direkter ärztlicher Supervision delegiert werden, die Entscheidung darüber liege jedoch ausschließlich bei der verantwortlichen Ärztin oder dem Arzt.
Bereits im Mai und Juli 2025 hatten Vertreter beider Organisationen gegenüber der Bundesärztekammer ihre Bedenken formuliert und eine Überarbeitung der kritischen Passagen verlangt. Nach Angaben der BÄK wird eine Entscheidung hierzu frühestens im November erwartet.
„Die Zeit drängt jedoch“, betont Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Gerade vor dem Hintergrund des aktuell beratenen Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege braucht es jetzt eine klare Positionierung. Ärztliche Kernaufgaben dürfen nicht aufgeweicht werden – im Sinne der Patientensicherheit, aber auch im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“
Auch DGAI-Präsident Prof. Dr. Gernot Marx sieht Handlungsbedarf: „Das neue Pflegegesetz sieht eine Ausweitung heilkundlicher Tätigkeiten für Pflegekräfte vor, ohne bislang eine formale Einbindung der verfassten Ärzteschaft sicherzustellen. BDA und DGAI sehen darin eine zusätzliche Dringlichkeit für eine klare Abgrenzung ärztlicher und pflegerischer Verantwortlichkeiten und befürworten gleichzeitig die intensive Einbindung der pflegerischen Kompetenz im Rahmen der qualifizierten Delegation.“
Die Fachgesellschaften fordern daher eine schnelle Klärung der Zuständigkeiten und eine verbindliche Definition der delegierbaren Tätigkeiten in der Anästhesiologie, um Patientensicherheit, Versorgungsqualität und rechtliche Klarheit zu gewährleisten.




